Friedrich Brockhaus GmbH. + Co. KG., Wuppertal (Mirker Str. 39 a, 42105 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gebr. Brockhaus GmbH & Co. KG am 30.01.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Friedrich Brockhaus GmbH. + Co. KG., Wuppertal (Mirker Str. 39 a, 42105 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der Gebr. Brockhaus GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 15153) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.