Friedrich Großmann Beteiligungsgesellschaft mbH, Barsinghausen, Schollstraße 4, 30890 Barsinghausen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Brigitte Weidemann Beteiligungs GmbH am 16.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Friedrich Großmann Beteiligungsgesellschaft mbH, Barsinghausen, Schollstraße 4, 30890 Barsinghausen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und 6.09.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 und 06.09.2010 mit der Brigitte Weidemann Beteiligungs GmbH mit Sitz in Barsinghausen (Amtsggericht Hannover HRB 101139) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Friedrich Großmann Beteiligungsgesellschaft mbH, Barsinghausen, Schollstraße 4, 30890 Barsinghausen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 mit der Brigitte Weidemann Beteiligungs GmbH mit Sitz in Barsinghausen (Amtsgericht Hannover HRB 101139) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Friedrich Großmann Beteiligungsgesellschaft mbH, Barsinghausen, Am Mühlbach 10, 30890 Barsinghausen.Änderung zur Geschäftsanschrift: Schollstraße 4, 30890 Barsinghausen. Bestellt als Geschäftsführer: Weidemann, Brigitte, Wennigsen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Großmann, Friedrich, Kaufmann, Barsinghausen, * ‒.‒.‒‒.