Friedrich Hahn Bestattungen GmH, Oelsnitz (Untere Hauptstraße 5, 09376 Oelsnitz). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 01.04.2008 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Friedrich Hahn (nunmehr: Friedrich Hahn Bestattungen e.K. mit Niederlassung in Oelsnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRA 6292) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens am selben Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Chemnitz
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