HRB 151172: Friedrich Hering GmbH, Hamburg, Heilwigstraße 148, 20249 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Betreuung von Senioren und Menschen mit Verhinderungen (stundenweise Betreuung, 24 Stunden Betreuung, Nachtbereitschaften, Kinderbetreuung sowie Intensivpflege bei privaten Kostenträgern) sowie die Vermittlung von Pflegekräften und Arbeitnehmerüberlassungen.
HRB 151172: Friedrich Hering GmbH, Hamburg, Heilwigstraße 148, 20249 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2018. Geschäftsanschrift: Heilwigstraße 148, 20249 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Betreuung von Senioren und Menschen mit Verhinderungen (stundenweise Betreuung, 24 Stunden Betreuung, Nachtbereitschaften, Kinderbetreuung sowie Intensivpflege bei privaten Kostenträgern). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hering, Friedrich, Rellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hering, Friedrich, Rellingen, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Die Pflegeagentur Friedrich Hering e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 118779) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.03.2018. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.04.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.