HRB 6743: Friedrich Horstmann Verwaltungs GmbH, Hiddenhausen, Dieselstr. 18, 32120 Hiddenhausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Friedrich Horstmann Verwaltungsunternehmen e. K. Inhaber Friedrich Horstmann in Hiddenhausen (Amtsgericht Bad Oeynhausen HR A 9235) am 28.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6743: Friedrich Horstmann Verwaltungs GmbH, Hiddenhausen, Dieselstr. 18, 32120 Hiddenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 400,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 6743: Friedrich Horstmann Verwaltungs GmbH, Hiddenhausen, Dieselstr. 18, 32120 Hiddenhausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Friedrich Horstmann Verwaltungsunternehmen e. K., Inhaber Friedrich Horstmann" mit Sitz in Hiddenhausen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.