Friedrich Koch Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Zum Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Friedrich Koch Transportdienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG am 22.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Friedrich Koch Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Zum Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 29.03.2012 mit der Friedrich Koch Transportdienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRA 203119) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Friedrich Koch Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, (Am Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 und 19.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 und 19.09.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2008 und 19.09.2008 mit der F.H.L. Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 1600) verschmolzen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.860,00 EUR auf 55.000,00 EUR beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Friedrich Koch Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück (Am Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück). Die Gesellschafterversammlung hat am 15.08.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 5,41 auf EUR 25.570 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.570 EUR auf 51.140 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fritz Koch Transportgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück (AG Osnabrück HRB 1618) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2008 mit der Fritz Koch Transportgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 1618) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Friedrich Koch Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück (Am Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück). Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Heinrich, Kaufmann, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒.