HRB 8483: Friedrich Krüger Verwaltungs-GmbH, Lübbecke, Borsigstr. 23, 32312 Lübbecke. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 9014) am 07.04.2016 wirksam geworden.
HRB 8483: Friedrich Krüger Verwaltungs-GmbH, Lübbecke, Borsigstr. 23, 32312 Lübbecke. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Friedrich Krüger e.K. auftretenden Kaufmann Krüger, Friedrich übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.