HRB 13435: Friedrich Lenz Verwaltungs-GmbH, Neuss, Am Fuchsberg 2, 41468 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 13435: Friedrich Lenz Verwaltungs-GmbH, Neuss, Am Fuchsberg 2, 41468 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Friedrich Lenz Verwaltungs-GmbH, Neuss (Am Fuchsberg 2, 41468 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29. April 2005. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von und Beteiligungen an Kommanditgesellschaften und die Funktion als voll haftende Gesellschafterin, insbesondere die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an die Friedrich Lenz GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Vermögensverwaltung, insbesondere der An- und Verkauf sowie das Vermieten und Verpachten von technischem Gerät, Bereitstellen von Verwaltungsdienstleistungen und das Halten von Beteiligungen und alle in diesem Zusammenhang stehenden Aktivitäten ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Lenz, Friedrich, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.