Friedrich R ö s c h Landhandel GmbH, Seelze, Meiers Mühle 2, 30926 Seelze. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Karl-Heinz Rösch - Mühle Harenberg e. K. mit Sitz in Seelze (Amtsgericht Hannover HRA 202896) am 19.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Friedrich R ö s c h Landhandel GmbH, Seelze, Meiers Mühle 2, 30926 Seelze. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Karl-Heinz Rösch - Mühle Harenberg e.K." mit Niederlassung in Seelze weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Friedrich R ö s c h Landhandel GmbH, Seelze, Meiers Mühle 2, 30926 Seelze. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.07.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 5 (Dauer der Errichtung) zu ändern. 25.600,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Rösch, Thea, Seelze, * ‒.‒.‒‒.
Friedrich R ö s c h Landhandel GmbH, Seelze, Meiers Mühle 2, 30926 Seelze.Geschäftsanschrift: Meiers Mühle 2, 30926 Seelze. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.