Friedrich Schwingtechnik Verwaltungs-GmbH, Haan (Am Höfgen 24, 42781 Haan). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Friedrich Schwingtechnik GmbH am 13.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Friedrich Schwingtechnik Verwaltungs-GmbH, Haan (Am Höfgen 24, 42781 Haan). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2006 mit der Friedrich Schwingtechnik GmbH (Amtsgericht Wuppertal, HRB 20040), vormals: GZ Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19189) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Friedrich Schwingtechnik Verwaltungs-GmbH, Haan (Am Höfgen 24, 42781 Haan). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 hat das Stammkapital um 200,00 EUR auf 26.200,00 EUR und um weitere 200,00 EUR auf 26.400,00 EUR erhöht und § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages geändert. 26.400,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschafter Gerth und Zech-von Hymmen haben ihre neuen Stammeinlagen von jeweils 100,00 EUR dadurch erbracht, dass sie ihre stillen Beteiligungen an der Friedrich Schwingtechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Haan (AG Wuppertal, HRA 19197) in Höhe von jeweils 51.129,19 EUR auf die Gesellschaft übertragen haben; ihre weiteren neuen Stammeinlagen von jeweils 100,00 EUR haben sie dadurch erbracht, dass sie ihre Kommanditanteile im Nennbetrag von jeweils 12.782,30 EUR zzgl. anteiliger Rücklagen an der Friedrich Schwingtechnik GmbH & Co. KG auf die Gesellschaft übertragen haben.