Friedrich Strack GmbH, Wuppertal (Buchenhofener Str. 19, 42329 Wuppertal). Nicht mehr Geschäftsführer: Klapproth, Heinz-Jörgen, Ennepetal, * ‒.‒.‒‒. Nach Erweiterung der Vertretungsregelung: Geschäftsführer: Friedrich, Dag, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Beckert, Udo, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Lang, Michael, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒. Der mit der Firma Strack Norma GmbH in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRB 4786) am 23.10.1995 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 31.12.2005 zum 31.12.2005 aufgehoben. Die Gesellschafterversammlung vom 29. 12. 2005 hat die formwechselnde Umwandlung in die neu errichtete Friedrich Strack GmbH & Co. KG (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21899) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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