HRB 30590: Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, Mülheim an der Ruhr, Friedrich-Ebert-Str. 125, 45473 Mülheim an der Ruhr. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Liquidator: Vierbaum, Mark, Rheinberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Dr. Andres, Dirk, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 30590: Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, Mülheim an der Ruhr, Friedrich-Ebert-Str. 125, 45473 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG berichtigt Liquidator: Vierbaum, Mark, Rheinberg, * ‒.‒.‒‒. Von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG Prokura erloschen: Alteheld, Helmut, Velbert, * ‒.‒.‒‒; Lechner, Norbert, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Orth, Ingo, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (106 IN 61/20) vom 01.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (106 IN 61/20) vom 01.10.2020 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
HRB 30590: Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, Mülheim an der Ruhr, Friedrich-Ebert-Str. 125, 45473 Mülheim an der Ruhr. Prokura erloschen: Kronenberger, Uwe, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
HRB 30590: Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, Mülheim an der Ruhr, Friedrich-Ebert-Str. 125, 45473 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2018 Teile des Vermögens, und zwar die Bereiche Vertrieb und Verwaltung der Friedrich Wilhelms-Hütte Stahlguss GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRB 18373) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30590: Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, Mülheim an der Ruhr, Friedrich-Ebert-Str. 125, 45473 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2018 Teile des Vermögens, und zwar die Bereiche Vertrieb und Verwaltung der Friedrich Wilhelms-Hütte Eisenguss GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRB 16251) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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