GnR 208: Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie eG Kaligemeinde Neuhof, Neuhof (Lindenplatz 4, 36119 Neuhof). Die Liquidation ist beendet. Die Genossenschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
GnR 208: Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie eG Kaligemeinde Neuhof, Neuhof (Lindenplatz 4, 36119 Neuhof). Allgemeine Vertretungsregelung: Die Genossenschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Brunner, Patrick, Neuhof, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Liquidator: Krah, Dieter, Neuhof, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Vorstand: Heil, Margot Eva, Neuhof, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist aufgelöst.
GnR 208:Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie eG Kaligemeinde Neuhof, Neuhof (Lindenplatz 4, 36119 Neuhof). Nicht mehr Vorstand: Leinweber, Torsten, Neuhof, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Heil, Margot Eva, Neuhof, * ‒.‒.‒‒.
Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie eG Kaligemeinde Neuhof, Neuhof (Lindenplatz 4, 36119 Neuhof). eingetragene Genossenschaft. Statut vom 25.06.2012. Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Gegenstand des Unternehmens ist, soweit es keiner behördlichen Genehmigung bedarf: der Bau, der Erwerb und die Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Regelung vorwiegend regenerativer Energien und zur Kraft-Wärme-Kopplung; der Absatz und die Vermarktung der gewonnenen Energie in Form von Gas, Strom und/oder Wärme, sowohl auf primärer als auch sekundärer Basis; die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit. (3) Es ist der Genossenschaft unbenommen, die Durchführung sonstiger Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. (4) Die Genossenschaft ist berechtigt, einzelne Geschäftsbereiche oder Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (6) Die Genossenschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Sofern dies im Interesse des Förderzwecks liegt, wobei die Einschränkungen des Abs. 3 Berücksichtigung finden sollen. Das Mindestkapital beträgt 25 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres. Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Brunner, Patrick, Neuhof, * ‒.‒.‒‒; Leinweber, Torsten, Neuhof, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen auf der eigenen Homepage und in der Neuhofer Rundschau; der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterlagen werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.