HRA 204778: Friesen Elektra V GmbH & Co. KG, Sande, Schloss Gödens, 26452 Sande. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Windpark Sande Verwaltungs-und Beteiligungsgesellschaft mbH, Sande (Amtsgericht Oldenburg HRB 131212).
HRA 204778: Friesen Elektra V GmbH & Co. KG, Sande, Schloss Gödens, 26452 Sande. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Windpark Sande GmbH & Co. KG mit Sitz in Sande (Amtsgericht Oldenburg HRA 130551) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204778: Friesen Elektra V GmbH & Co. KG, Sande, Schloss Gödens, 26452 Sande. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Windpark Sande Verwaltungs-und Beteiligungsgesellschaft mbH, Sande (Amtsgericht Oldenburg HRB 131212).
HRA 204778: Friesen Elektra V GmbH & Co. KG, Sande, Schloss Gödens, 26452 Sande. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Friesen-Elektra GmbH & Co. KG mit Sitz in Sande (Amtsgericht Oldenburg HRA 130962) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204778: Friesen Elektra V GmbH & Co. KG, Sande, Schloss Gödens, 26452 Sande. (Einrichtung und Betrieb von mindestens zwei Windkraftanlagen zur Stromerzeugung in der Gemeinde Sande, die Beteiligung an sowie die Entwicklung von Projekten zur Erzeugung alternativer Energie national und international.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schloss Gödens, 26452 Sande. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Friesen Elektra Beteiligungsgesellschaft mbH, Sande (Amtsgericht Oldenburg HRB 210522), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.