HRB 753849: Friesen GmbH CNC Präzisions-Dreh- und Frästeile, Trossingen (Robert-Bosch-Str. 3, 78647 Trossingen). Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.
HRB 753849: Friesen GmbH CNC Präzisions-Dreh- und Frästeile, Trossingen (Robert-Bosch-Str. 3, 78647 Trossingen). Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 4, 12 Abs. 2, 13 Abs. 4, 14 Abs. 3 und 18 Abs. 1 sowie die Neufassung des § 9 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 753849:Friesen GmbH CNC Präzisions-Dreh- und Frästeile, Trossingen (Robert-Bosch-Str. 3, 78647 Trossingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2015 mit Nachtrag vom 25.08.2015. Gegenstand: Herstellung sowie Vertrieb von präzisen Dreh- und Frästeilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Friesen, Victor, Trossingen, * ‒.‒.‒‒; Müller, Johann, Trossingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Friesen KG CNC Präzisions-Dreh- und Frästeile", Trossingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 480952) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.