Friesland Drinks Deutschland GmbH, Kalkar, Uedemerstrasse 1-7, 47546 Kalkar. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.07.2010 mit der FRIESLAND Coberco Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Kalkar-Kehrum (Amtsgericht Kleve, HRB 295) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
47546 Kalkar
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Amtsgericht: Kleve
Rechtsform: GmbH