HRA 11147: Frischbeton Wachau GmbH & Co. KG., Markkleeberg OT Wachau, Südring 10, 04416 Markkleeberg OT Wachau. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Frischbeton Wachau Geschäftsführungs GmbH, Wachau bei Leipzig (AG Leipzig HRB 4729). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 11147:Frischbeton Wachau GmbH & Co. KG., Wachau, Südring 10, 04416 Wachau.Neuer Sitz: Markkleeberg OT Wachau. Änderung der Geschäftsanschrift: Südring 10, 04416 Markkleeberg OT Wachau. In Folge der Eingemeindung hat sich die Ortsbezeichnung des Sitzes geändert. Der Sitz lautet nunmehr Markkleeberg OT Wachau. Von Amts wegen eingetragen. Die BMK Transporte GmbH mit dem Sitz in Markkleeberg OT Wachau (Amtsgericht Leipzig HRB 13258) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Frischbeton Wachau GmbH & Co. KG., Wachau, Südring 10, 04416 Wachau. Geschäftsanschrift: Südring 10, 04416 Wachau. Die Mörteldienst Saale-Elster Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Wachau (Amtsgericht Leipzig HRB 10463 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.