HRA 9123: Frische-Center Höchner e. K., Schweinfurt, Oskar-von-Miller-Straße 6, 97424 Schweinfurt. Die Firma ist erloschen.
Frische-Center Höchner e. K., Schweinfurt, Oskar-von-Miller-Straße 6, 97424 Schweinfurt.(Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Handelsgeschäften mit Waren aller Art, der Erwerb und die Veräußerung sowie die An- und Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Oskar-von-Miller-Straße 6, 97424 Schweinfurt. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Höchner, Gerald, Aidhausen, * ‒.‒.‒‒. Die Niederlassung ist von Rottendorf (Amtsgericht Würzburg HRA 6616) nach Schweinfurt verlegt.
Frische-Center Höchner e.K., Rottendorf, Edekastraße 3, 97228 Rottendorf.Schweinfurt. Geschäftsanschrift: Oskar-von-Miller-Straße 6, 97424 Schweinfurt. Nun Amtsgericht Schweinfurt HRA 9123.
Frische-Center Höchner e.K., Rottendorf, Edekastraße 3, 97228 Rottendorf.Berichtigung zum Eintrag vom 15.09.2010 LfdNr. 2 Sp. 5 ( Name der aufnehmenden Firma berichtigt) Die Frische-Center Höchner GmbH, Sitz Rottendorf (AG Würzburg HRB 10470) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Betriebsvermögen der bereits bestehenden Einzelfirma Frische-Center Höchner e.K., Sitz Rottendorf, des Alleingesellschafters Gerald Höchner geb. ‒.‒.‒‒ verschmolzen.
Frische-Center Höchner e.K., Rottendorf, Edekastraße 3, 97228 Rottendorf.Die Frische-Center Höchner GmbH, Sitz Rottendorf ( AG Würzurg HRB 10470) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Betriebsvermögen der bereits bestehenden Einzelfirma Frische-Center Höchberg e.K. Sitz Rottendorf, des Alleingesellschafters Gerald Höchner geb. ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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