HRA 200246: Frischemärkte Holling e. Kfm., Cuxhaven, Duhner Strandstraße 1, 27476 Cuxhaven. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 63, 27478 Cuxhaven.
HRA 200246: Frischemärkte Holling e. Kfm., Cuxhaven, Duhner Strandstraße 1, 27476 Cuxhaven. Einzelprokura: Blendermann, Remmer, Wurster Nordseeküste, * ‒.‒.‒‒.
HRA 200246: Frischemärkte Holling e. Kfm., Cuxhaven, Duhner Strandstraße 1, 27476 Cuxhaven. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2018 sind Unternehmensteile (Teilbetrieb Edeka Holling Sahlenburg) aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die aktiv-markt Sahlenburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Cuxhaven (AG Tostedt HRA 202116) übertragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Frischemärkte Holling e. Kfm., Cuxhaven, Duhner Strandstraße 1, 27476 Cuxhaven. Nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.10.2012 mit Ergänzung vom 10.12.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.10.2012 und 10.12.2012 ist ein Unternehmensteil (Teilbetrieb Frische Center Holling, Bremerhaven) aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Frischemarkt Leherheide GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven HRA 7309 BHV) übertragen worden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Frischemärkte Holling e. Kfm., Cuxhaven, Duhner Strandstraße 1, 27476 Cuxhaven. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.10.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.10.2012 ist ein Unternehmensteil (Teilbetrieb "Edeka aktiv-markt Altenbruch") aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die aktiv-markt Altenbruch GmbH & Co. KG mit Sitz in Cuxhaven (AG Tostedt HRA 201744) übertragen worden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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