HRB 23909: Fritsch*Oettgen*Rörig Architekten GmbH, Altenkirchen, Frankfurter Straße 3, 57610 Altenkirchen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Koblenz, PR 20441) am 23.12.2021 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23909: Fritsch*Oettgen*Rörig Architekten GmbH, Altenkirchen, Frankfurter Straße 3, 57610 Altenkirchen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 im Wege des Formwechsels in die FOR Fritsch, Oettgen, Rörig Architekten Partnerschaft mbB mit Sitz in Altenkirchen (Amtsgericht Koblenz, 50 AR 1093/2021) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fritsch*Oettgen*Rörig Architekten GmbH, Altenkirchen, Frankfurter Straße 3, 57610 Altenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2011 mit Änderung vom 10.12.2013. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 3, 57610 Altenkirchen. Gegenstand: ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach § 1 Abs. 1, Absatz 5 und Absatz 6 Architektengesetz Rheinland-Pfalz, insbesondere die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen, jedoch nicht die gewerbliche Ausführung von Bauten, die Übernahme von Bauträger- oder Baubetreuungsaufgaben, die Vermittlung von Grundstücken oder die Finanzierung von Bauvorhaben.Die Gesellschaft wird die Berufspflichten nach 2 des Architektengesetzes Rheinland-Pfalz beachten. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fritsch, Fritz Herbert, Raubach, * ‒.‒.‒‒; Oettgen, Klaus, Steimel, * ‒.‒.‒‒; Rörig, Guido, Fluterschen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.