HRA 201947: Fritsch Recycling GmbH & Co. KG, Barnstorf, Wintershallstraße 2, 49406 Barnstorf. Geschäftsanschrift neu: Rudolf-Diesel-Str. 13, 49406 Barnstorf.
Fritsch Recycling GmbH & Co. KG, Barnstorf, Wintershallstraße 2, 49406 Barnstorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.11.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 20.11.2012 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Fritsch, Wolfgang, geb. ‒.‒.‒‒, wohnhaft Drebber unter der Firma Wolfgang Fritsch e.K. in Barnstorf (Walsrode HRA 201944) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.