Fritsch Verwaltungs-GmbH, Markt Einersheim (Bahnhofstr. 27 - 31, 97348 Markt Einersheim). Die Verschmelzung wurde am 28.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Würzburg HRB 8223).
Fritsch Verwaltungs-GmbH, Markt Einersheim (Bahnhofstr. 27 - 31, 97348 Markt Einersheim). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Fritsch GmbH mit dem Sitz in Markt Einersheim (Amtsgericht Würzburg HRB 8223) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fritsch Verwaltungs-GmbH, Markt Einersheim (Bahnhofstr. 27 - 31, 97348 Markt Einersheim). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.