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Fritz + Sohn GmbH & Co. KG, Mainz (HRA 41747)

Firmendaten

Anschrift
Alexander-Diehl-Str. 2
55130 Mainz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06131/839382
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.fritz-sohn.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 41747
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Fritz + Sohn GmbH & Co. KG aus Mainz ist im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRA 41747 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Fritz + Sohn GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Ausführung von Schlosser- und Metallbauarbeiten jeglicher Art.' Die Fritz + Sohn GmbH & Co. KG weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 06.11.2024)

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Registermeldungen 1

Calendar 05.10.2012
Neueintragung

Fritz + Sohn GmbH & Co. KG, Mainz, Alexander-Diehl-Straße 2, 55130 Mainz. (Die Ausführung von Schlosser- und Metallbauarbeiten jeglicher Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Alexander-Diehl-Straße 2, 55130 Mainz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Fritz Verwaltung GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 44173), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fritz, Gabriele Stefanie, geb. Werner, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fritz u. Sohn GmbH, Mainz (Amtgericht Mainz, HRB 6138) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der formwechselnden Gesellschaft vom 15.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

05.10.2012
Entscheideränderung

Eintritt
Fritz Verwaltung GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Entscheideränderung
Registervorgang

Neueintragung 28.09.2012