HRB 100366 B: Fritz 40 Grundbesitz GmbH, Berlin, c/o Residea Immobilien Management GmbH, Heinrich-Heine-Straße 15, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wurde am 11.10.2019 wirksam und ist am 28.10.2019 eingetragen im nunmehr zuständigen Registre de Commerce et des Sociétés (luxemburgisches Handels- und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B 214571. Die Firma ist erloschen.
HRB 100366 B: Fritz 40 Grundbesitz GmbH, Berlin, c/o Residea Immobilien Management GmbH, Heinrich-Heine-Straße 15, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 04.02.2019 und des Umwandlungsbeschlusses vom 26.08.2019 die Verlegung des Sitzes nach Stadt Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg unter Wahrung der rechtlichen Identität beschlossen und firmiert künftig unter Fritz 40 Grundbesitz S.à r.l.. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wird erst mit der Eintragung in das Register der für den neuen Sitz zuständigen registerführenden Stelle wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 100366 B: Fritz 40 Grundbesitz GmbH, Berlin, c/o Residea Immobilien Management GmbH, Heinrich-Heine-Straße 15, 10179 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Residea Immobilien Management GmbH, Heinrich-Heine-Straße 15, 10179 Berlin
HRB 100366 B: Fritz 40 Grundbesitz GmbH, Berlin, c/o Residea Immobilien Management GmbH, Heinrich-Heine-Straße 15, 10179 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat in Vorbereitung einer identitätswahrenden, formwechselnden grenzüberschreitenden Sitzverlegung nach Luxemburg einen Verlegungsplan zum Handelsregister eingereicht, der u.a. die nachfolgend genannten Regelungsinhalte enthält. Gleichzeitig hat die Gesellschaft den dazugehörigen Verlegungsbericht zum Handelsregister eingereicht. Der Verlegungsplan und der Verlegungsbericht können bei dem Registergericht oder im Wege der Online-Einsicht in den elektronischen Registerordner eingesehen werden. Der folgende Hinweis bezüglich der Sicherheitsleistung gilt zugleich auch als amtlich bekannt gemachter Gläubigeraufruf seitens des Registergerichts. An der Sitzverlegung ist die Fritz 40 Grundbesitz GmbH mit Sitz in Berlin beteiligt. Die an der Sitzverlegung beteiligte Gesellschaft, Fritz Grundbesitz 40 GmbH, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 100366 B eingetragen. Gläubigern, die Ansprüche gegen die Gesellschaft haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die vorliegende Bekanntmachung erfolgt ist, ihren Anspruch dem Grund und der Höhe nach schriftlich bei der Gesellschaft geltend machen. Das Recht auf Gewährung einer Sicherheit ist beschränkt auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Fritz 40 Grundbesitz GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o Residea Immobilien Management GmbH, Heinrich-Heine-Straße 15, 10179 Berlin, geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Gesellschafter eingeholt werden. Die Gesellschaft macht jedem Gesellschafter, der gegen den Verlegungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt, das Angebot, seine Geschäftsanteile gegen eine Barabfindung zu erwerben. Soweit ein widersprechender Gesellschafter einen Antrag auf Bestimmung der Barabfindung durch Gericht stellt und dieses eine vom Angebot der Gesellschaft abweichende Barabfindung festsetzt, gilt diese als angeboten. Das Angebot kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Sitzverlegung bekannt gemacht worden ist, angenommen werden. Ist ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung durch das Gericht gestellt worden, so kann das Angebot binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Entscheidung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, angenommen werden. Die vorliegende Bekanntmachung, die auf Veranlassung der Gesellschaft erfolgt, ersetzt die Bekanntmachung vom 6. März 2019. Hat ein Gläubiger bereits einen Anspruch auf Sicherheitsleistung geltend gemacht, ist eine erneute Geltendmachung nicht erforderlich.
HRB 100366 B: Fritz 40 Grundbesitz GmbH, Berlin, c/o Residea Immobilien Management GmbH, Paul-Lincke-Ufer 41, 10999 Berlin. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verlegungsplan betreffend der beabsichtigten identitätswahrenden, rechtsformwechselnden Verlegung des Satzungssitzes von Berlin nach Luxemburg beim Handelsregister eingereicht worden ist. Ferner ist der dazugehörige Verlegungsbericht beim Handelsregister eingereicht worden. An der Sitzverlegung ist die Fritz 40 Grundbesitz GmbH mit Sitz in Berlin beteiligt. Die an der Sitzverlegung beteiligte Gesellschaft, Fritz Grundbesitz 40 GmbH, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 100366 B eingetragen. Gläubigern, die Ansprüche gegen die Gesellschaft haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verlegungsplan bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch dem Grund und der Höhe nach schriftlich bei der Gesellschaft geltend machen. Das Recht auf Gewährung einer Sicherheit ist beschränkt auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verlegungsplans entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Fritz 40 Grundbesitz GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o Residea Immobilien Management GmbH, Paul-Lincke-Ufer 41, 10999 Berlin, geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Gesellschafter eingeholt werden. Die Gesellschaft macht jedem Gesellschafter, der gegen den Verlegungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt, das Angebot, seine Geschäftsanteile gegen eine Barabfindung zu enıverben. Soweit ein widersprechender Gesellschafter einen Antrag auf Bestimmung der Barabfindung durch Gericht stellt und dieses eine vom Angebot der Gesellschaft abweichende Barabfindung festsetzt, gilt diese als angeboten. Das Angebot kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tage, an dem die Eintragung der Sitzverlegung bekannt gemacht worden ist, angenommen werden. Ist ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung durch das Gericht gestellt worden, so kann das Angebot binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Entscheidung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, angenommen werden.
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