Fritz Baustoffe Beteiligungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Siemensstr. 3, 85521 Ottobrunn. von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.7.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Fritz Baustoffe GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Rimsting (Amtsgericht Traunstein HRA 6410) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fritz Baustoffe Beteiligungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Siemensstr. 3, 85521 Ottobrunn. Die Verschmelzung wurde am 6.9.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Traunstein HRA 6410).
Fritz Baustoffe Beteiligungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Siemensstr. 3, 85521 Ottobrunn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.7.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Fritz Baustoffe GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Rimsting (Amtsgericht Traunstein HRB 10176) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fritz Baustoffe Beteiligungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Siemensstr. 3, 85521 Ottobrunn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mag. Aichner, Hannelore, Innsbruck/Österreich, * ‒.‒.‒‒.
Fritz Baustoffe Beteiligungs GmbH, Ottobrunn, Landkreis München (Siemensstraße 3, 85521 Ottobrunn). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böttger, Wolfgang, Breitbrunn, * ‒.‒.‒‒.
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