Fritz Berger Freizeitfahrzeug GmbH, Neumarkt i. d. Opf., (Fritz-Berger-Straße 2, 92318 Neumarkt i. d. Opf.).Die Verschmelzung wurde am 05.03.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Wuppertal HRB 10360).
Fritz Berger Freizeitfahrzeug GmbH, Neumarkt i. d. Opf., (Fritz-Berger-Straße 2, 92318 Neumarkt i. d. Opf.).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Hammoudah Freizeit AG mit dem Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 10360) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fritz Berger Freizeitfahrzeug GmbH, Neumarkt i. d. Opf. (Fritz-Berger-Straße 2, 92318 Neumarkt i. d. Opf.). Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2007 hat die Änderung des § 5 Absatz 2 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.