Fritz Berndt Verkehrstechnik GmbH, Köln, Germaniastr. 180, 51065 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zeppelin Rental GmbH & Co. KG am 21.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fritz Berndt Verkehrstechnik GmbH, Köln, Germaniastr. 180, 51065 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Zeppelin Rental GmbH & Co. KG mit Sitz in Garching (Amtsgericht München HRA 82324) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fritz Berndt Verkehrstechnik GmbH, Köln, Germaniastr. 180, 51065 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Boden, Rosemarie; Boden, Jürgen.
Fritz Berndt Verkehrstechnik GmbH, Köln, Germaniastr. 180, 51065 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Dauer, Geschäftsjahr) beschlossen.
Fritz Berndt Verkehrstechnik GmbH, Köln, Germaniastr. 180, 51065 Köln.Der mit der vertical vision GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Köln, HRA 4457) am 23.09.1997 und nachfolgend im Wege der Vertragsübernahme vom 21.12.2006 mit der vertical vision AG abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.05.2010 zum 31.05.2010 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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