Fritz Gauer Bauunternehmung GmbH. & Co. KG., Öhringen, Austr.12, 74613 Öhringen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 mit Nachtrag vom 21.10.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils 26.08.2013 und 21.10.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "C e r a t o GmbH Baubetreuung", Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 580662) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fritz Gauer Bauunternehmung GmbH. & Co. KG., Öhringen, Austr.12, 74613 Öhringen.Geschäftsanschrift: Austr.12, 74613 Öhringen.
Fritz Gauer Bauunternehmung GmbH. & Co. KG., Öhringen (Austr.12, 74613 Öhringen). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gauer Wohn- und Gewerbebau GmbH", Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 580704) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fritz Gauer Bauunternehmung GmbH. & Co. KG., Öhringen (Austr.12, 74613 Öhringen). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fritz Gauer Bauunternehmung Deponiebetriebe GmbH", Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 580754) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.