Fritz Koch Transportgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück (Am Huxmühlenbach 2, 19084 Osnabrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 15.08.2008 mit der Friedrich Koch Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 1617) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
49084 Osnabrück
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Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH