Fritz Michael Maier GmbH, Gaildorf, (Brückenstr. 4, 74405 Gaildorf).Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.09.2008 (Amtsgericht Stuttgart HRA 723243) erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Fritz Michael Maier GmbH, Gaildorf, (Brückenstr. 4, 74405 Gaildorf).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Maier, Fritz Michael, Gaildorf, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Fritz Michael Maier WZ Sport u.Heizungsbau e.K", Gaildorf, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.