HRA 736659: Fritz Schönleber IT Beratung e.K., Römerstein, Rundweg 22, 72587 Römerstein. Berichtigung von Amts wegen zu Eintragung laufende Nummer 1: Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 06.03.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fritz Schönleber IT Beratung UG (haftungsbeschränkt)", Römerstein (Amtsgericht Stuttgart HRB 755555) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRA 736659: Fritz Schönleber IT Beratung e.K., Römerstein, Rundweg 22, 72587 Römerstein. (Die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich der Informationstechnologie (IT).). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Rundweg 22, 72587 Römerstein. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Schönleber, Fritz, Römerstein, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 06.03.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fritz Schönleber IT Beratung UG (haftungsbeschränkt)", Römerstein (Amtsgericht Stuttgart HRB 755555) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.