Fritz Wagner GmbH, Pegnitz (Hauptstr. 40, 91257 Pegnitz). Die Verschmelzung wurde am 18.09.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 3637).
Fritz Wagner GmbH, Pegnitz (Hauptstr. 40, 91257 Pegnitz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.8.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.8.2007 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Gerhard Wagner (Amtsgericht Bayreuth AR 248/07) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.