Fritz Zorn, Inhaber Jean-Pierre Bloch e. K., Mülheim an der Ruhr, Friedrichstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB,393 FamFG eingetragen.
Fritz Zorn, Inhaber Jean-Pierre Bloch e. K., Mülheim an der Ruhr, Friedrichstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Fritz Zorn Inh. Doris Bloch., Mülheim an der Ruhr (Friedrichstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr). Firma geändert in: Fritz Zorn, Inhaber Jean-Pierre Bloch e. K. Nicht mehr Inhaber: Bloch, Doris, geb. Zorn, Kauffrau, Mülheim an der Ruhr. Nunmehr Inhaber: Bloch, Jean-Pierre, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒. Jean-Pierre Bloch hat das Handelsgeschäft mit dem Recht der Firmenfortführung übernommen. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.