HRB 64924: Froböse GmbH, Düsseldorf, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers, der Tina Froböse Hospitality Consulting e. K., Düsseldorf ( Amtsgericht Düsseldorf HRA 23427) am 08.06.2015 wirksam geworden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 64924: Froböse GmbH, Düsseldorf, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2015 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Tina Froböse Hospitality Consulting e.K. mit Sitz in Düsseldorf weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Froböse GmbH, Düsseldorf, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2011. Geschäftsanschrift: Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Gegenstand: Die Unternehmensberatung und Planung im Bereich Hotelerie und Gastronomie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Froböse, Tina, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.