Froschkönig e.K., Düsseldorf (Marienstr. 25, 40212 Düsseldorf). Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Froschkönig Kita GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 19527) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
40212 Düsseldorf
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Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: eK