Fruchthof Guteborn GmbH, Ponitz, Kirschäckerstraße 26, 96052 Bamberg. Die Verschmelzung wurde am 28.06.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bamberg HRB 670).
Fruchthof Guteborn GmbH, Ponitz, Kirschäckerstraße 26, 96052 Bamberg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Denscheilmann + Wellein Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRB 670) verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fruchthof Guteborn GmbH, Ponitz, Altenburger Straße 12, 04639 Ponitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Kirschäckerstraße 26, 96052 Bamberg.
Fruchthof Guteborn GmbH, Ponitz (Altenburger Straße 12, 04639 Ponitz OT Guteborn). Bestellt: Geschäftsführerin: Weigand, Sonja, Bamberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.