HRB 79444: Josef Kick GmbH, Köln, Marktstraße 10, 50968 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: FruechteKick GmbH.
HRB 79444:Josef Kick GmbH, Köln, Marktstraße 10, 50968 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Kick, Beate, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dogan, Erdal, Elsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Josef Kick GmbH, Köln, Marktstraße 10, 50968 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2013. Geschäftsanschrift: Marktstraße 10, 50968 Köln. der Großhandel mit Obst und Gemüse. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kick, Beate, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Beate Kick unter der Firma Josef Kick (Inhaber Beate Kick) e.K. in Köln (Amtsgericht Köln HRA 6092) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.