VR 1824: Fußballclub "Westfalia" Unna 2010 e.V., Unna (Gerhart-Hauptmann-Str. 22, 59423 Unna). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 08.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 1824: Fußballclub "Westfalia" Unna 2010 e.V., Unna (Gerhart-Hauptmann-Str. 22, 59423 Unna). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 01.06.2017 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.06.2017 mit dem Sportverein 07/08 "Rot - Weiß" Unna mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm VR 20348) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fußballclub "Westfalia" Unna 2010 e.V., Unna, (Gerhart-Hauptmann-Str. 22, 59423 Unna).Eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 10.01.2010.