Fußballclub Mecklenburg Schwerin e.V., Schwerin (Barther Straße 107b, 19057 Schwerin). Der Verein ist durch Verschmelzungsvertrag vom 14.06.2013 und Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen dieses Vereins und des Fußball-Club Eintracht Schwerin e.V. mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, VR 942) vom jeweils 28.05.2013 auf den dadurch neu gegründeten Verein Fußball-Club Mecklenburg Schwerin e.V. mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, VR 10155) verschmolzen.). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
19057 Schwerin
Am Güstrower Tor 12 a, 19055 Schwerin
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Schwerin
Rechtsform: eV