HRB 14902: Fußbodenbau Bickelmann-Follmar GmbH, Kleinblittersdorf, Römerstraße 37, 66271 Kleinblittersdorf. Von Amts wegen eingetragen nach § 394 FamFG: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.
HRB 14902: Fußbodenbau Bickelmann-Follmar GmbH, Kleinblittersdorf, Römerstraße 37, 66271 Kleinblittersdorf. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
HRB 14902:Fußbodenbau Bickelmann-Follmar GmbH, Kleinblittersdorf, Römerstraße 37, 66271 Kleinblittersdorf.Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Römerstraße 37, 66271 Kleinblittersdorf.
Fußbodenbau Bickelmann-Follmar GmbH, Kleinblittersdorf (Römerstraße 37, 66271 Kleinblittersdorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2004. Gegenstand: Der Fußbodenbau und die Ausführung von Tischlerarbeiten aller Art, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bickelmann-Follmar, Jörg, Kleinblittersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.