HRB 6783: Fuchsbau GmbH, Feldatal, Am Fuchsbau 1, 36325 Feldatal. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 6783: Fuchsbau GmbH, Feldatal, Am Fuchsbau 1, 36325 Feldatal. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Deville, Peter, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 176/10) vom 05.07.2021 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse eingestellt. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Fuchsbau GmbH, Feldatal, Am Fuchsbau 1, 36325 Feldatal.Gemäß § 3 EGGmbHG v.A.w. eingetragen als Geschäftsanschrift: Am Fuchsbau 1, 36325 Feldatal. Nicht mehr Geschäftsführerin: von der Lahr, Irmgard, Feldatal, * ‒.‒.‒‒.
Fuchsbau GmbH, Feldatal (Am Fuchsbau 1, 36325 Feldatal). Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 3 (Gemeinnützigkeit der Tätigkeit, Zielsetzung des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO n. F. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die sozialpädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen, bei denen eine Ablösung aus dem bisherigen Lebensbereich erforderlich und gewollt ist, und zwar nach den Bestimmungen des aktuellen Sozialgesetzbuchs. Zu den "Jugendlichen" werden, in Anlehnung an die in § 4 Nr. 23 UStG und § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII getroffenen Regelung, Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres gerechnet.
Fuchsbau GmbH, Feldatal (Am Fuchsbau 1, 36325 Feldatal). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2008. Gegenstand: Die sozialpädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen ohne Altersbegrenzung, bei denen eine Ablösung aus dem bisherigen Lebensbereich erforderlich und gewollt ist, und zwar nach den Bestimmungen des aktuellen Sozialgesetzbuches. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführerin: von der Lahr, Irmgard, Feldatal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Deville, Peter, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.