Fugen-Fischer e.K., Talheim, Wollenberg 5, 74388 Talheim. Die Inhaberin (übertragende Rechtsträgerin) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 03.05.2011 aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fugen-Fischer GmbH", Talheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 737673) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Schloßackerweg 9, 74379 Ingersheim
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eK