HRB 726358: Fuhst Holding GmbH, Villingen-Schwenningen, Farnweg 11, 78048 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand neu formuliert; nun: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
HRB 726358: Fuhst Holding GmbH, Villingen-Schwenningen, Farnweg 11, 78048 Villingen-Schwenningen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2021. Geschäftsanschrift: Farnweg 11, 78048 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Fuhst, Wolfgang, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "100%-ige Beteiligung an der Winkler Bildungszentrum GmbH" als Gesamtheit aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GBT GmbH Bäckerei Technologie", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 714299) zum Zwecke der Neugründung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 14.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2021 (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.