"Fuldaer Parkstätten GmbH", Fulda (Lindenstraße 12, 36037 Fulda). Die Gesellschaft ist durch Übertragung des gesamten Vermögens auf die Stadt Fulda aufgrund des Übertragungsvertrages vom 13.07.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage gemäß § 176 Abs. 3 UmwG erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
36037 Fulda
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Amtsgericht: Fulda
Rechtsform: GmbH