HRB 46912: FullService GmbH Mediale Kommunikation, Langenfeld (Kronprinzstr. 54, 40764 Langenfeld). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 46912: FullService GmbH Mediale Kommunikation, Langenfeld (Kronprinzstr. 54, 40764 Langenfeld). Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 501 56/07) vom 26.06.2017 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
FullService GmbH Mediale Kommunikation, Langenfeld (Kronprinzstr. 54, 40764 Langenfeld). Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
FullService GmbH Mediale Kommunikation, Langenfeld (Kronprinzstr. 54, 40764 Langenfeld). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Schneider, Heinz, Moers, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kratz, Norbert, Nauheim, * ‒.‒.‒‒.
FullService GmbH Mediale Kommunikation, Langenfeld (Kronprinzstr. 54, 40764 Langenfeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Symbol Marketing GmbH mit Sitz in Langenfeld (AG Düsseldorf HRB 51363) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.