Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Frey, Greta-Lisa, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒
Wiesmann, Roland Johannes, Frankfurt am
Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.09.2022
Rühl |
HRB 95146: Sky Catering Pensions Deutschland GmbH, Düsseldorf, Hugo-Eckener-Ring Gebäude 116, 60549 Frankfurt am Main. Der Sitz ist nach Walldorf (jetzt Amtsgericht Mannheim HRB 743868, nach Firmenänderung: Funding Solutions Sky Catering Pensions Deutschland GmbH) verlegt. Walldorf. Geschäftsanschrift: Altrottstraße 31, 69190 Walldorf.
HRB 743868: Funding Solutions Sky Catering Pensions Deutschland GmbH, Walldorf, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2021 mit Änderung; zuletzt geändert am 27.12.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 95146) nach Walldorf verlegt. Firma geändert; nun: Funding Solutions Sky Catering Pensions Deutschland GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Altrottstraße 31, 69190 Walldorf. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme, Verwaltung und Erfüllung von Pensionsverbindlichkeiten ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Gesellschaften der gategroup und deren Angehörigen sowie die Übernahme und Verwaltung desjenigen Vermögens, welches auf die Gesellschaft zwecks Verwaltung und Erfüllung der Pensionsverbindlichkeiten übertragen wird. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schmagold, Magnus, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Siegle, Felix Nikolaus, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schütte, Fabian, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒; Spahn, Alexander, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒.
HRB 95146: Sky Catering Pensions Deutschland GmbH, Düsseldorf, Hugo-Eckener-Ring Gebäude 116, 60549 Frankfurt am Main. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.04.2022 wirksam geworden.
HRB 95146: Sky Catering Pensions Deutschland GmbH, Düsseldorf, Hugo-Eckener-Ring Gebäude 116, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens der Gate Gourmet GmbH Deutschland mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40201), nämlich Pensionsverpflichtungen gegenüber inaktiven Versorgungsberechtigten und zu deren Erfüllung dienende Vermögensgegenstände, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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