HRB 97759: net-m 1891 GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Str. 18, 40547 Bielefeld. Geschäftsanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 18, 40547 Düsseldorf.
HRB 97759: net-m 1891 GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Str. 18, 40547 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2022. Geschäftsanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 18, 40547 Bielefeld. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere zur Erfüllung von Verpflichtungen zu Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und darauf gerichteter Anwartschaften zugunsten ehemaliger Mitarbeiter der Gesellschaft und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 24.441.191,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Damaschek, Dave, Hürth, * ‒.‒.‒‒; Schnorpfeil, Edgar, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Baltes, Jens, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der net-m privatbank 1891 AG, Aktiengesellschaft (Amtsgericht Düsseldorf HRB 68452) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.04.2022. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.