HRB 770727: Fundis Reitsport GmbH, Ilshofen, Almarstraße 12, 74532 Ilshofen. Einzelprokura: Kämmle, Jennifer, Ilshofen, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Oliver, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒.
HRB 770727: Fundis Reitsport GmbH, Ilshofen, Almarstraße 12, 74532 Ilshofen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 10.716,00 EUR auf 35.716,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 35.716,00 EUR.
HRB 770727: Fundis Reitsport GmbH, Ilshofen, Almarstraße 12, 74532 Ilshofen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2019. Geschäftsanschrift: Almarstraße 12, 74532 Ilshofen. Gegenstand: Vertrieb von Reitsportbedarf über einen Onlineshop. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fundis, Stefan, Ilshofen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Fundis, Stefan, Ilshofen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Fundis Reitsport e.K.", Ilshofen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 735786) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.08.2019. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.