HRB 12106: Fundus Entwicklungsgesellschaft mbH, Steinfurt, Sellen 38, 48565 Steinfurt. Hürth. Der Sitz ist nach Hürth (Amtsgericht Köln HRB 104920) verlegt.
HRB 104920: Fundus Entwicklungsgesellschaft mbH, Hürth, Mohnweg 17, 50354 Hürth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2018, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Steinfurt (bisher Amtsgericht Steinfurt HRB 12106) nach Hürth beschlossen. Geschäftsanschrift: Mohnweg 17, 50354 Hürth. Gegenstand: die Verwaltung, die Entwicklung, die Projektierung sowie Vermietung und die Verpachtung von Immobilien, Grundstücken und Gewerbebauten sowie sonstiger Gewerbeanlagen und deren Erwerb und Verkauf für eigene Rechnung. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Wollny, Joachim, Hürth, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Arning, Marc Willem, Steinfurt, * ‒.‒.‒‒; Fieke, Michael, Steinfurt, * ‒.‒.‒‒; Hock, Oliver, Greven, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12106: Fundus Entwicklungsgesellschaft mbH, Steinfurt, Sellen 38, 48565 Steinfurt. Bestellt als Geschäftsführer: Arning, Marc Willem, Steinfurt, * ‒.‒.‒‒; Fieke, Michael, Steinfurt, * ‒.‒.‒‒; Hock, Oliver, Greven, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12106: Fundus Entwicklungsgesellschaft GmbH, Steinfurt, Sellen 38, 48565 Steinfurt. Berichtigung des Firmennamens: Fundus Entwicklungsgesellschaft mbH.
HRB 12106: Fundus Entwicklungsgesellschaft GmbH, Steinfurt, Sellen 38, 48565 Steinfurt. Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.10.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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