GnR 48: Funk-Taxi Zentrale Völklingen eG, Völklingen (Haldenweg 22, 66333 Völklingen). Die Genossenschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
GnR 48: Funk-Taxi Zentrale Völklingen eG, Völklingen (Haldenweg 22, 66333 Völklingen Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
GnR 48: Funk-Taxi Zentrale Völklingen eG, Völklingen (Haldenweg 22, 66333 Völklingen). Das am 11.04.2012 eröffnete Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken (113 IN 78/11) vom 20.04.2017 nach Schlussverteilung aufgehoben worden.
Funk-Taxi Zentrale Völklingen eG, Völklingen (Haldenweg 22, 66333 Völklingen). Die Genossenschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 102 GenG von Amts wegen eingetragen.